Abrechnung

Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wird festgelegt, welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind. Die Verhaltenstherapie gehört neben der analytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der systemischen Psychotherapie zu den derzeit anerkannten Therapieverfahren.


Für gesetzlich Krankenversicherte besteht die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Praxis direkt mit ihrer Versicherungskarte aufzusuchen (Erstzugangsrecht).
Die Abrechnung erfolgt über die gesetzliche Krankenversicherung meist völlig problemlos. Bevor die eigentliche Therapie begonnen wird, finden nach einem therapeutischen Erstgespräch sogenannte probatorische Sitzungen statt (maximal 4). Diese dienen dazu, dass Therapeut und Patient(-in) gemeinsam herausfinden, ob eine Verhaltenstherapie angezeigt ist und ob diese auch bei dem jeweiligen Patienten (-in) erfolgversprechend ist. Schließlich dienen diese auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Wennn Sie sich schließlich zu einer Therapie entscheiden, wird gemeinsam bei der Krankenkasse ein Therapieantrag gestellt. Soll eine Verhaltenstherapie beantragt werden, ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Dies ist sinnvoll, um einerseits eine körperliche Ursache der Probleme klar ausschließen zu können und andererseits mögliche körperliche Erkrankungen mit in der Therapie berücksichtigen zu können.
Dieser Antrag kann für eine Kurzzeittherapie mit 24 Stunden (unterteilt in 2 Abschnitte à 12 Einheiten) oder für eine Langzeittherapie mit 60 Stunden eingereicht werden, Verlängerungen bis hin zu maximal 80 Stunden sind möglich, bedürfen aber zusätzlicher Beantragung bzw. Genehmigung durch die Kasse.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt, die Frequenz kann später (in Abhängigkeit vom Therapieverlauf) auch reduziert werden. Sollte es notwendig sein, können auch mal Doppelstunden durchgeführt werden (z.B. für Übungen).

Privatkassen erstatten die Kosten in Abhängigkeit des gewählten Tarifes, manche klammern die ambulante Therapie sogar aus. Falls Sie privat versichert sind, fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie übernommen werden.

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